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08.06.2020
Eine Mustervorlage für Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit steht zum Download bereit!
Die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit fördern die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In der Kabinettsitzung der Bayerischen Staatsregierung am 26.05.2020 wurde beschlossen, dass ab 30. Mai 2020 unter Einhaltung entsprechender Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepte die Jugendarbeit wieder stattfinden kann.
Die Jugendarbeit lebt von Beziehungsarbeit und persönlichen Kontakten. Um in der Corona-Pandemie diesen Kontakt und die Aktivitäten sicher zu gestalten, wird für jedes Angebot der Jugendarbeit ein Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept benötigt.
Die Kommunale Jugendarbeit hat auf Grundlage der Empfehlungen des BJR ein Musterkonzept für Angebote der Jugendarbeit erstellt. Konzepte, die diesem Muster entsprechen, müssen nicht separat mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Die Mustervorlage steht unter den Downloads zur Verfügung.
Die Konzepte ergänzen die bestehenden Regelungen, die im Rahmen der Jugendarbeit grundsätzlich zu beachten sind, z. B. Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht, Lebensmittelhygiene, Erste Hilfe, Badesaufsicht usw..
Die Öffnung von offenen Jugendräumen/-treffs, die ohne hauptamtliches Personal organisiert sind, wird aktuell nicht empfohlen. Dies gilt auch für Maßnahmen der Jugendarbeit, bei denen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen allein schon durch die Dauer sehr schwer umzusetzen sind, wie z. B. bei Zeltlagern.
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Kategorien: Kommunale Jugendarbeit