Das erweiterte Führungszeugnis


Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurde auch § 72a SGB VIII, der den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Wahrnehmung von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe zum Gegenstand hat, neu gefasst.

Im Folgenden sind wichtige Informationen und die Vereinbarung für Vereine zu finden:

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Helmut Platz
Diplom Sozialarbeiter Kreisjugendpfleger
09371 501-142 09371 50179-270 Brückenstraße 2 / 205 helmut.platz@lra-mil.de

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