Jugendschutz und Suchtprävention
Jugendschutz und Suchtprävention haben eine gemeinsame Schnittmenge, wo es um die Vermeidung süchtiger Verhaltensweisen wie Alkohol- und Nikotinmißbrauch bei Kindern und Jugendlichen geht. Auch der Jugendmedienschutz ist eine Beitrag, schädliche Einflüsse in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und einem Suchtverhalten vorzubeugen.
Beim gesetzlichen Jugendschutz geht es um die Um- und Durchsetzung der Jugendschutzgesetze. Er richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Anbieter. Gesetze, die die Verfügbarkeit von Suchtmitteln regeln, haben ebenfalls eine präventive Wirkung.
Unser Angebot:
- Der Landkreis Miltenberg fördert über den Präventionsausschuß alkoholfreie Jugendveranstaltungen (Info und Antrag s. unten).
- Beratung von Veranstaltern im Vorfeld von Jugendschutz relevanten öffentlichen Veranstaltungen.
- Bereitstellung von Informationen und Broschüren.
Für Veranstalter und Verkaufsstellen stehen folgende Checklisten und Informationen zum download bereit:
Tipps und Infos für Veranstalter und Verkaufsstellen
Checkliste für Veranstalter von Festen, Feiern und Märkten
Jugendschutz - Plakat der Aktion Jugendschutz Miltenberg
Info für Veranstalter zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes
Info für Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak
Info zu Jugendveranstaltungen
Info für Veranstalter zur Förderung alkoholfreier Veranstaltungen
Antrag für Veranstalter zur Förderung alkoholfreier Veranstaltungen
Für Eltern gibt es zum Thema Aufsichtspflicht und Jugendschutz folgende Informationen:
Elterninfos
Übertragung von Erziehungsaufgaben bei Veranstaltungen - Elterninfo
Übertragung von Erziehungsaufgaben bei Veranstaltungen - Formular
Das Jugendschutzgesetz im Überblick
Elterliche Aufsichtspflicht
Fragen und Antworten im Jugendschutz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Simon
Schuster
Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Kommunaler Jugendpfleger
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09371 501-140 | 09371 50179-270 | Brückenstraße 2 / 206 | simon.schuster@lra-mil.de |