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12.07.2021
Der bjr veröffentlicht neue Empfehlungen für die Jugendarbeit in den Sommerferien in Bayern
Der bayerische Jugendring (bjr) veröffentlichte heute neue Empfehlungen für die Jugendarbeit in den Sommerferien.
Demnach können nun ganz klar auch Freizeiten mit größeren Gruppen stattfinden. Voraussetzung ist allerdings eine verbindliche Testpflicht:
"...Die jungen Menschen sollen in festen Gruppen organisiert werden. Das Bilden fester Gruppen mit zugeordnetem Personal hält die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. Sollte eine Infektion auftreten, erleichtert eine Gruppenbildung die Entscheidung, gegebenenfalls nur Teile der Einrichtung zu schließen bzw. die Maßnahme vorzeitig zu beenden.
Für die Durchführung von Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien ist die Gruppengröße abhängig von der Inzidenz. Analog zu den Regelungen für öffentliche und private Veranstaltungen (§ 7 der 13. BayIfSMV) sind folgende Personengrenzen bei der Bildung von Gruppen zu berücksichtigen:
Die vollständigen Empfehlungen können kostenlos unter https://shop.bjr.de/detail/index/sArticle/263 heruntergeladen werden.
Weitere Infos zum Umgang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) in der Jugendarbeit sind hier zu finden: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html
Kategorien: Presseartikel, Kommunale Jugendarbeit