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29.06.2021
Aktuelles Hygienekonzept zum Download
Aktuell regelt der §22 Abs. 2 der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die Jugendarbeit in der Corona-Pandemie. Der Bayerische Jugendring (BJR) ist der überörtliche, öffentliche Träger der Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit in Bayern. Auf seiner Internetseite hat er aktuelle Empfehlungen für die Jugendarbeit veröffentlicht. Darüber hinaus finden Interessierte dort die geltenden Regelungen übersichtlich und einfach verständlich in der Rubrik „FAQ – Häufig gestellte Fragen“ veröffentlicht: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html.
Maßnahmen der Jugendarbeit mit Übernachtung und Verpflegung (z. B. Zeltlager, Freizeiten) können seit 21.05.2021 in Bayern wieder durchgeführt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Alle Vorgaben, die diesbezüglich einzuhalten sind (z. B. Gesundheits- und Hygienekonzept inkl. Mindestabstand, Corona-Tests bei der Anreise verpflichtend, Anzahl der Personen pro Zelt/Zimmer, Anzahl der Personen pro Tisch beim Essen uvm.) finden Interessierte ebenfalls auf der Seite des Bayerischen Jugendrings: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html. Auch das Musterkonzept der Kommunalen Jugendarbeit enthält Tipps und Hinweise hierzu.
Kategorien: Kommunale Jugendarbeit, Presseartikel